Übernimmt die Krankenkasse die Kosten für meine Augenlaser-Behandlung?

In manchen Fällen übernehmen Krankenkassen einen Teil der Kosten, z.B. dann, wenn die medizinische Notwendigkeit plausibel dargestellt werden kann oder wenn durch die Augenlaser-Behandlung andere Beträge (etwa Zuschläge für Brillen und Kontaktlinsen) dadurch eingespart werden können.

Als Eingabevorlage für Privatkassen könnte evtl. ein Gerichtsurteil aus der jüngsten Vergangenheit dienen, das in der Berufungsverhandlung einer Klägerin Recht gab und die Krankenkasse zur Zahlung verpflichtete: Landgericht Dortmund (AZ 2S17/05)

Private Krankenversicherung muss Augenlaser zahlen

Gesetzlich Versicherte müssen im Normalfall die Kosten für die Operation sowie alle begleitenden Vor- und Nachuntersuchungen selbst übernehmen, da eine Augenlaser-Behandlung leider noch immer als individuelle Gesundheitsleistung angesehen wird. Ab dem dritten Monat – so eine Vereinbarung mit der Bundesärztekammer und den Dachverbänden der Krankenversicherer – können Nachuntersuchungen dann über die Kasse abgerechnet werden. Bei Behandlungsmaßnahmen in Folge unerwarteter Komplikationen oder bei längerer Arbeitsunfähigkeit besteht jedoch stets voller Versicherungsschutz. Das ist auch bei längerer Arbeitsunfähigkeit der Fall.

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