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Setzen Sie die Kosten für Ihre Laser-OP von der Steuer ab!
Augenlaser als Posten auf der Steuererklärung – ja bitte! Tatsächlich können Sie die Kosten für die Laserkorrektur Ihrer Augen steuerlich geltend machen.
Denn Fehlsichtigkeit gilt auch in den Augen der Finanzverwaltung als Krankheit und die Laserverfahren LASIK, LASEK und PRK sind als Heilbehandlungen anerkannt.
Damit erkennt das Finanzamt die Aufwendungen für eine Augenlaser-Operation ohne Vorlage eines amtsärztlichen Attests als außergewöhnliche Belastung nach § 33 EStG an.















